Gesamtarbeitsverträge für das Maler- und Gipsergewerbe

Der SMGV schliesst mit den Gewerkschaften Unia und Syna periodisch und in der Regel alle 3 Jahre einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ab. Darin werden gemeinsame Bestimmungen über Abschluss, Inhalt (Minimallohn, Arbeitszeit usw.) und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgestellt. Details finden Sie hier.

Ab 1. Januar 2017 tritt der GAV VRM (Vorruhestandsmodell) in Kraft. Das VRM ist in einem separaten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt, nämlich: GAV Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe 01.01.2017 – 31.12.2026. Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen zu Arbeitszeitbewilligungen durch das SECO finden Sie hier.

GAV Bestätigungen sind beim Berufsregister anzufordern.
 

GAV VRM (Vorruhestandsmodell)

Das Vorruhestandsmodell (VRM) ermöglicht den Arbeitnehmenden im Maler- und Gipsergewerbe 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter die Arbeitszeit zu reduzieren oder 2 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Pensionsalter mit vollen Leistungen mit einer Überbrückungsrente von rund 70% des durchschnittlichen Lohnes in den Ruhestand zu gehen. Das VRM wird paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen in der Höhe von 0.85 Lohnprozenten finanziert.

Der GAV VRM ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Die Allgemeingültigkeitserklärung (AVE) liegt für den Zeitraum vom 01.01.2017 - 31.12.2026 vor.

Die Durchführungsstelle GAV VRM gibt unter der Telefonnummer +41 58 215 82 80 Auskunft über die Anwendung des Regelwerks im betrieblichen Alltag. Die Website GAV VRM der Durchführungsstelle der Stiftung VRM Maler und Gipser enthält die detaillierten Anleitungen zu den Abzügen, Auskunft über die Freiwilligenunterstellung, ein Berechnungstool für Leistungsvarianten, und viele weitere konkrete Informationen.

Gesamtarbeitsvertrag für das Maler- und Gipsergewerbe (GAV) 2016 - 2019

Die Delegierten des SMGV haben am 3. Mai an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung in Wallisellen mit 81 zu 31 Stimmen den neuen GAV 2016-2019 gutgeheissen. Dieser ist seit dem 1. Juni 2016 in Kraft. Der GAV wurde am 1. Oktober 2016 vom Bundesrat für allgemein verbindlich erklärt (AVE) und ist somit ab sofort auch für Nichtmitglieder und Entsendebetriebe gültig.

Hier finden Sie den GAV sowie die wichtigsten Änderungen:

Weitere Informationen zum Gesamtarbeitsvertrag für das Maler- und Gipsergewerbe finden Sie bei unserem Dachverband  SMGV.

Die Zentrale Paritätische Berufskommission des Maler- und Gipsergewerbes bietet auf ihrer Website zahlreiche Auslegungshilfen und weiterführende Informationen zur GAV-Unterstellung. ZPBK

Die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz berät über die Kautionspflicht schweizerischer und ausländischer Betriebe. ZKVS

Arbeitszeitbewilligungen SECO

Über das Internetportal «Tacho» können Betriebe in der Schweiz und aus dem Ausland Gesuche um Arbeitszeitbewilligungen online einreichen.

Mit der E-Government Applikation können Sie online Ihr Gesuch für Nacht- und Sonntagsarbeit, für den ununterbrochenen Betrieb oder Pikettdienst in der Nacht oder am Sonntag/Feiertag einreichen. Das Gesuch wird durch die Behörde beurteilt und anschliessend können Sie die Verfügung auf der online Plattform abholen. Sie erhalten zudem einen unkomplizierten Zugang zu Ihren Daten, wie Informationen zum Betrieb, den Bewilligungen und Gesuchen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.